Liebe Interessierte der Bürgerenergie Mühlenkreis eG,
wir möchten Sie über den Fortschritt unseres Windkraft-Projektes informieren und ein paar spannende Neuigkeiten teilen! In den letzten Wochen ist viel passiert – Danke, dass Sie diesen Weg gemeinsam mit uns gehen.
1. Interesse und Zuspruch für unsere Genossenschaft
Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserer Energiegenossenschaft! Bis heute haben sich über 220 Bürger bereit erklärt, in unser Projekt zu investieren – mit einem beeindruckenden Volumen von zur Zeit mehr als 2,2 Millionen Euro! Das geht über unsere ursprünglichen Erwartungen hinaus.
Für alle, die ebenfalls Teil unserer Energie-Community werden wollen: Die Interessenbekundung geht bis Anfang 2025 weiter. Das Interesse freut uns sehr und zeigt, dass die Menschen aus der Region Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft übernehmen wollen!
2. Gutachten zu den Windkraftanlagen – Aktueller Stand
Wie bei jedem großen Projekt sind umfangreiche Prüfungen notwendig. Einige wesentliche Gutachten liegen uns bereits vor:
- Gutachten zur Standorteignung
- Schallgutachten
- Schattenwurfgutachten
- Eisabwurfgutachten
- Bodengutachten
- Hydrogeologisches Gutachten
- Gutachten zur Standsicherheit
- Brandschutzkonzept
Weitere Gutachten, wie z.B. das Gutachten zur Standortgüte, das Avifaunistische Gutachten und der Landschaftspflegerische Begleitplan, sind noch in Arbeit. Wir erwarten, dass diese bis Ende des Jahres eintreffen.
3. Zeitplan: Baugenehmigung und Baubeginn
Sobald die restlichen Gutachten vorliegen, können wir unseren Bauantrag bei der Kreisverwaltung einreichen. Gespräche haben bereits stattgefunden, und parallel stehen wir mit der Firma Enercon in Verhandlung, um die konkreten Schritte für die Errichtung der beiden Windkraftanlagen abzustimmen.
Nach unserer aktuellen Planung hoffen wir, im Sommer des Jahres 2025 mit dem Bau beginnen zu können. Wenn alles wie geplant läuft, könnten die Windkraftanlagen im Herbst 2026 in Betrieb gehen – ein wichtiger Meilenstein für uns alle!
4. Häufige Fragen: Investition und erste Ausschüttung
Wann werden die Genossenschaftsanteile fällig?
Wir werden die in der Interessenbekundung genannten Beträge erst dann einziehen, wenn die Baugenehmigung eingereicht ist und alle Gespräche mit den Banken sowie der Firma Enercon abgeschlossen sind. Voraussichtlich wird das Anfang 2025 der Fall sein.
Wann können Sie mit der ersten Ausschüttung rechnen?
Sobald die Anlagen in Betrieb gehen, wäre die erste Ausschüttung nach etwa einem Jahr möglich – also in 2028. Die genaue Höhe der Ausschüttung wird von der Gesellschafterversammlung festgelegt.
5. Ein herzliches Dankeschön und festliche Grüße
Zum Abschluss möchten wir uns bei Ihnen allen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen bedanken. Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen für erneuerbare Energien in unserer Region. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schon jetzt ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2025!