In den letzten Wochen haben wir zahlreiche Anfragen zum Prozedere einer Beteiligung an unserer Energiegenossenschaft erhalten. Über dieses große Interesse freuen wir uns sehr. Hier wollen wir die häufigsten Fragen beantworten:
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Bürgerenergie Mühekreis eG können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, die ihren Wohnsitz im Kreis Minden Lübbecke und in direkt angrenzenden Kommunen haben. Die Zulassung zur Beteiligung wird letztendlich durch den Vorstand entschieden.
Ab wann können Genossenschaftsanteile erworben werden?
Genossenschaftsanteile sollen erst eingeworben werden wenn der Bauantrag für die ersten beiden von uns geplanten Windkraftanlagen eingereicht worden ist. Dies sollte nach jetzigem Planungsstand im 4. Quartal 2024 soweit sein.
Wie hoch ist die zu erwartende Rendite?
Die Bürgerenergie Mühlenkreis eG strebt eine durchschnittliche Rendite über die 20 Jahre von 4 – 6 % an. Über die Ausschüttung entscheidet die jährliche Generalversammlung. Die größten Einflüsse auf das Jahresergebnis haben natürlich die Windverhältnisse im entsprechenden Jahr. Die bisherigen Prognosen beruhen auf sehr vorsichtigen und konservativen Annahmen. Die zu erwartenden Erträge werden durch externe Gutachterbüros bestimmt.
Wie kann ich Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine vom Beitretenden zu unterzeichnende Erklärung. Diese muss den Anforderungen des Genossenschaftsverbandes entsprechen.
Der Beitritt wird nach jetziger Planung erstmalig im Herbst 2024 möglich sein. Die Antragsstellung zum Beitritt erfolgt dann über die Internetseite der Bürgerenergie Mühlenkreis eG.
Mit welchem Anteil kann ich mich an der Genossenschaft beteiligen?
Die Mindestbeteiligung beträgt ein Anteil für 1.000 €. Maximal können pro Person 50 Anteile erworben werden. Sollten mehr Anteile geordert werden als vorhanden, kann der Vorstand im Einzelfall über eine Mengenbegrenzung entscheiden.
Sind die Mitbestimmungsrechte abhängig von Anteilsgröße?
Nein, jeder hat unabhängig von der Beteiligungshöhe nur eine Stimme. Die Generalversammlung findet einmal im Jahr statt, in der dann die wesentlichen Beschlüsse, wie Änderung der Satzung, Bekanntgabe des Prüfungsberichts, Feststellung des Jahresabschlusses, Wahl des Aufsichtsrates etc. gefasst werden.
Welche Rechten und Pflichten habe ich als Genossenschaftsmitglied?
Als Mitglied der Genossenschaft haben Sie das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und über wichtige Entscheidungen abzustimmen. Sie können sich in den Gremien der Genossenschaft engagieren und aktiv an der Gestaltung der Genossenschaft mitwirken.
Besteht bei der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft Risiken für mich?
Die Beteiligung an einer Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, mit Risiken und Chancen. Jeder haftet aber nur mit seinen erworbenen Anteilen.
WAS UNS GERADE BESCHÄFTIGT.
Planungs- und Gutachtenphase
Für den Bauantrag der Windkraftanlagen sind eine Reihe von Gutachten notwendig. In den letzten Wochen haben wir uns daher hauptsächlich mit deren Beauftragung beschäftigt. Da momentan die Nachfrage in diesem Bereich sehr hoch ist, sind Verzögerungen bei der Fertigstellung der Gutachten möglich.
Windgutachten:
- Vorabschätzung des Wind- und Ertragspotentials
- Windpotentialkarten
Schallgutachten:
- Beurteilung der durch die Windenergieanlage verursachten Schallemissionen und deren Auswirkung auf die Umgebung
- Ermittlung der Immissionswerte an relevanten Immissionsorten (z. B. Wohnhäuser)
- Prüfung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte
Schattenwurfgutachten:
- Untersuchung der durch die Windenergieanlage verursachten Schattenwürfe
- Ermittlung der Schattenwurfzeiten an relevanten Standorten
- Prüfung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte
- ggf. Vorschläge zur Minimierung des Schattenwurfs (z. B. durch Betriebszeitenregelung)
Bodengutachten:
- Beurteilung der Bodenverhältnisse am Standort der Windenergieanlage.
- Bemessung des Fundaments der Anlage.
- Sicherstellung der Standsicherheit der Anlage.
Gutachten zur Standsicherheit:
- Statische Berechnung der Windenergieanlage
- Prüfung der Gründung
- Nachweis der Standsicherheit unter allen relevanten Belastungen (z. B. Windlast, Schneelast)
Brandschutzkonzept:
- Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge
- Nachweis der Löschwasserversorgung und die Angabe über die Hydrantenstandorte
- Alarmierungseinrichtungen und Alarmierungsanlagen
- Feuerwehrpläne
Avifaunistische Gutachten:
- Untersuchung des Vorkommens von Vögeln und Fledermäusen.
- Ermittlung der artenschutzrechtlichen Relevanz des Standortes.
- ggf. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse (z. B. Abschaltzeiten der Anlage).
Landschaftspflegerischer Begleitplan:
- Beschreibung der durch die Windenergieanlage verursachten Beeinträchtigungen der Landschaft.
- Entwicklung von Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen.
- z. B. Aufforstung, Renaturierung von Flächen, Anlage von Blühstreifen.
Über die Ergebnisse einzelner Gutachten werden wir in loser Folge im nächsten Newsletter informieren.